Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer | Ermittlung und Ansatz eines Zwischengewinns bei Veräußerung von Fondsanteilen
(1) Die Besteuerung des bei der Veräußerung von Fondsanteilen ermittelten Zwischengewinns richtet sich für das Jahr 1998 nach der Spezialregelung im Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften. Ein Rückgriff auf die einkommensteuerrechtlichen Regelungen für Finanzinnovationen kommt insoweit nicht in Betracht. (2) Dem Ansatz des Zwischengewinns im Veräußerungsfall steht nicht entgegen, dass bei Anschaffung der Anteile nach der Mitteilung des Fonds kein negativer Zwischengewinn vorhanden war (Bezug: § 1 Abs. 1, § 8, § 39 Abs. 1, 1a, § 41 Abs. 2 KAGG a. F.; § 20 Abs. 1 Nr. 1, § 20 Abs. 1 Nr. 7, Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 und Satz 2 EStG).
Bei einem Wertpapier-Sondervermögen richtet sich die Besteuerung der Erträge ausschließlich nach den Vorschriften des KAGG a...