Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Autodidakt als Freiberufler
Ein Autodidakt, der über Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, die in Breite und Tiefe denen eines Diplom-Informatikers entsprechen, kann einen ingenieurähnlichen und damit freien Beruf ausüben, wenn er Betriebs- und Datenübertragungssysteme einrichtet und betreut (Bezug: § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG).
Die „Ähnlichkeit” zum Beruf des Ingenieurs ist gegeben, wenn eine Vergleichbarkeit bezüglich Ausbildung und Tätigkeit vorliegt. Verfügt ein Autodidakt also über die entsprechenden Kenntnisse und Fähigkeiten, so ist eine Ähnlichkeit bezüglich der Berufsausbildung gegeben. Ist der Autodidakt auch auf einem wesentlichen Betätigungsfeld (z. B. Entwicklung, Implementierung und Betreuung von Software) tätig, so ist von einer „Ähnlichkeit” und damit von einer freien Berufstätigkeit auszugehen (vgl. dazu Schmittm...