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BFH 22.09.2009 VIII R 79/06, StuB 4/2010 S. 159

Tätigkeit eines IT-Projektleiters als ingenieurähnlicher Beruf

Ein Autodidakt, der über Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, die in Breite und Tiefe denen eines Diplom-Informatikers entsprechen, kann als Leiter von IT-Projekten einen ingenieurähnlichen und damit freien Beruf ausüben (Bezug: § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG).

Praxishinweise

Ein dem Ingenieur „ähnlicher Beruf” wird ausgeübt, wenn Ausbildung und tatsächlich entfaltete Tätigkeit mit der Tätigkeit eines Ingenieurs vergleichbar sind. Für die Vergleichbarkeit der Berufsausbildung reicht es aus, dass die entsprechenden Kenntnisse und Fähigkeiten nachgewiesen werden. Bezüglich der tatsächlich entfalteten Tätigkeit ist es erforderlich, dass die typischen Tätigkeiten eines Ingenieurs erbracht werden. Für die Ähnlichkeit zu einem Diplom-Informatiker bedeutet dies, dass Betriebssysteme entw...

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