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Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung bei Insolvenzreife
Wenn der Geschäftsführer nach Eintritt der Insolvenzreife der GmbH noch Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung leistet, ist diese Zahlung nicht mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsführers vereinbar ( NWB XAAAD-25855). Sie führt also zur Erstattungspflicht des Geschäftsführers gem. § 64 Satz 1 und 2 GmbHG. Hinweis: Hingegen wird die Zahlung der Arbeitnehmerbeiträge als sorgfaltsgemäß angesehen.