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NWB BB 3/2010 S. 73

Formelle Anforderungen an eine Organschaft

Die Finanzrechtsprechung versagt die steuerliche Anerkennung von Organschaften bereits dann, wenn Gewinnabführungsverträge geringe Mängel aufweisen. Voraussetzung für die Anerkennung einer körperschaft- und gewerbesteuerlichen Organschaft ist gem. § 14 KStG u. a., dass ein Gewinnabführungsvertrag i. S. des § 291 Abs. 1 AktG zwischen dem Organträger und der Organ­gesellschaft abgeschlossen wird, der eine 5-jährige Mindestlaufzeit besitzt. Der BFH betonte in seinem  NWB EAAAD-29648, dass diese 5-jährige Mindestlaufzeit ausdrücklich im Gewinnabführungsvertrag geregelt werden muss und nicht unterstellt werden kann. Zu beachten ist, dass sämtliche Voraussetzungen i. S. des § 14 KStG kumulativ vorliegen müssen: Nach dem rechtskräftigen

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