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Formelle Anforderungen an eine Organschaft
Die Finanzrechtsprechung versagt die steuerliche Anerkennung von Organschaften bereits dann, wenn Gewinnabführungsverträge geringe Mängel aufweisen. Voraussetzung für die Anerkennung einer körperschaft- und gewerbesteuerlichen Organschaft ist gem. § 14 KStG u. a., dass ein Gewinnabführungsvertrag i. S. des § 291 Abs. 1 AktG zwischen dem Organträger und der Organgesellschaft abgeschlossen wird, der eine 5-jährige Mindestlaufzeit besitzt. Der BFH betonte in seinem NWB EAAAD-29648, dass diese 5-jährige Mindestlaufzeit ausdrücklich im Gewinnabführungsvertrag geregelt werden muss und nicht unterstellt werden kann. Zu beachten ist, dass sämtliche Voraussetzungen i. S. des § 14 KStG kumulativ vorliegen müssen: Nach dem rechtskräftigen