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Insolvenzrecht | Befriedigung einzelner Insolvenzgläubiger aus dem insolvenzfreien Vermögen des Schuldners
Die Vorschriften der Insolvenzordnung stehen der Befriedigung einzelner Insolvenzgläubiger aus dem insolvenzfreien Vermögen des Schuldners während des Insolvenzverfahrens grundsätzlich nicht entgegen. Solche Verfügungen des Schuldners betreffen nicht die Insolvenzmasse und sind folglich nicht gem. § 81 Abs. 1 InsO unwirksam. Im Streitfall blieb daher die Klage der Insolvenzverwalterin auf Rückzahlung entsprechender Beträge in allen Instanzen erfolglos.