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Abgabenordnung | Vorläufige Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren
Nach dem sind Festsetzungen der Einkommensteuer hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit der beschränkten Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten (§ 4f, § 9 Abs. 5 Satz 1, § 10 Abs. 1 Nr. 5 und 8 EStG für die Veranlagungszeiträume 2006 bis 2008; § 9c, § 9 Abs. 5 Satz 1 EStG für Veranlagungszeiträume ab 2009) vorläufig vorzunehmen.