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Sozialversicherung: Kostenerstattung für Leiharbeiter bei Auswärtstätigkeit oder regelmäßiger Arbeitsstätte
Mit Schreiben vom hatte sich das BMF zu den Abgrenzungskriterien zwischen regelmäßiger Arbeitsstätte und Auswärtstätigkeit bei Leiharbeitern geäußert . Wird ein Leiharbeiter bei einem Kunden seines Arbeitgebers tätig, liegt unabhängig von der Dauer der dortigen Tätigkeit grundsätzlich eine Auswärtstätigkeit vor. Sozialversicherungsrechtlich gilt [i]Sozialversicherungsrechtliche Lösungdabei:Der Arbeitgeber kann dann die Fahrtkosten, die Verpflegungsmehraufwendungen, die Übernachtungskosten und Reisenebenkosten dem Beschäftigten nicht nur steuer-, sondern auch sozialversicherungsfrei erstatten . Hinsichtlich [i]Verpflegungsmehraufwand nur für die ersten 3 Monateder Erstattung von Verpflegungsmehraufwendungspauschalen gilt jedoch, dass eine Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit nur für die ersten drei Monate der Auswärtstätigkeit bei derselben Tätigke...