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NWB direkt Nr. 7 vom Seite 163

Steuerfreiheit für Versorgungswerk gilt auch bei Kapitalanlage in gewerbliche Personengesellschaft

Dr. Carsten Bödecker

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB ZAAAD-37391 Das FG Düsseldorf hatmit Urteil v. - 6 K 3127/06 K, G, F NWB GAAAD-25061 entschieden, dass die Beteiligung eines steuerbefreiten Versorgungswerks an einer gewerblichen Personengesellschaft oder einer gewerblichen Verpachtung ebenfalls unter die Steuerbefreiung des § 5 Abs. 1 Nr. 8 KStG und § 3 Nr. 11 GewStG fällt. Es entsteht insbesondere kein Betrieb gewerblicher Art, der insoweit zu einer Steuerpflicht dieser gewerblichen Einkünfte führen könnte.

Partielle Steuerpflicht für gewerbliche Einkünfte

[i]Finanzverwaltung: gewerbliche Tätigkeit i. S. des § 15 EStG führt zu BgA Das Finanzamt vertrat die Auffassung, dass nur eine vermögensverwaltende Tätigkeit zur Sicherung von Versorgungszwecken keinen steuerpflichtigen Betrieb gewerblicher Art begründe. Werde der Bereich einer schlichten vermögensverwaltenden Tätigkeit überschritten, käme eine trotzdem aufrechterhaltene Steuerfreiheit einer Wettbewerbsverzerrung zulasten sonstiger Wirtschaftszweige gleich.

Steuerbefreites Versorgungswerk kann keinen weiteren steuerpflichtigen Betrieb gewerblicher Art begründen

[i]Finanzgericht: Versorgungseinrichtung als solche mit gesamtem Geschäftsbetrieb steuerbefreitNach richtiger Auffassung des FG Düsseldorf hat das Versorgungswerk mit der Verpachtung eines Pflegeheims und den mitunternehmerischen Beteiligungen keinen eigenständigen ertragsteuerlichen Betrieb gewerblicher Art b...

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