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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 6 K 3127/06 K,G,F EFG 2009 S. 1593 Nr. 19

Gesetze: KStG § 1 Abs. 1 Nr. 6, KStG § 4 Abs. 1, KStG § 5 Abs. 1 Nr. 8, GewStG § 2, GewStG § 3 Nr. 11

Begründung eines eigenständigen ertragsteuerpflichtigen Betriebs gewerblicher Art durch die Verpachtung eines Pflegeheims und durch mitunternehmerische Beteiligungen einer Körperschaft des öffentlichen Rechts

Leitsatz

  1. Ein berufsständisches Versorgungswerk, das als unselbständige Einrichtung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts die zum Zwecke der Altersvorsorge geleisteten Beiträge auch in gewerbliche Personengesellschaften und in ein verpachtetes Pflegeheim investiert, begründet hierdurch keine eigenständigen ertragsteuerpflichtigen Betriebe gewerblicher Art, sondern unterliegt mit seiner gesamten Tätigkeit der Steuerbefreiung des § 5 Abs. 1 Nr. 8 KStG und des § 3 Nr. 11 GewStG.

  2. Diese Befreiungsvorschriften lassen unabhängig von einer möglichen Wettbewerbsbeeinträchtigung eine Differenzierung nach steuerfreien vermögensverwaltenden und steuerpflichtigen gewerblichen Kapitalanlagen der Versorgungseinrichtung nicht zu.

  3. Für die bei einem gesetzlichen Sozialversicherungsträger im Einzelfall gebotene Abgrenzung zwischen hoheitlicher und wirtschaftlicher Betätigung bleibt daher kein Raum.

Fundstelle(n):
EFG 2009 S. 1593 Nr. 19
GAAAD-25061

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 12.05.2009 - 6 K 3127/06 K,G,F

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