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Einkommensteuer | Ermittlung und Ansatz eines Zwischengewinns bei Veräußerung von Fondsanteilen
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die Besteuerung des bei der Veräußerung von Fondsanteilen ermittelten Zwischengewinns richtet sich für das Jahr 1998 nach der Spezialregelung im Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften. Ein Rückgriff auf die einkommensteuerrechtlichen Regelungen für Finanzinnovationen kommt insoweit nicht in Betracht. (2) Dem Ansatz des Zwischengewinns im Veräußerungsfall steht nicht entgegen, dass bei Anschaffung der Anteile nach der Mitteilung des Fonds kein negativer Zwischengewinn vorhanden war.
Der Kläger hatte Fondsanteile für 6,810 Mio. DM erworben und nach mehr als sechs Monaten für 6,907 Mio. DM veräußert; er glaubte daher, allein einen Veräußerungsgewinn von 96.840 DM versteuern zu müssen....