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Aktivierung von Rückstellungsbeträgen?
Nach IAS 16.16(c) werden die Kosten der künftigen Entfernung- und Entsorgung eines Vermögenswerts, für die eine Rückstellung zu bilden ist, als Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert und mittels planmäßiger Abschreibung über die Nutzungsdauer des Vermögenswerts verteilt (vgl. Küting/Kessler, PiR 2007 S. 308). Eine analoge Vorgehensweise wurde auch bereits für das HGB vorgeschlagen (vgl. Lüdenbach, BB 2003 S. 839 f.).
Contra Dr. Andreas Haaker
Die IFRS-Lösung erscheint zunächst adäquat: Die Verpflichtung zur Entsorgung wird in voller Höhe als Rückstellung ausgewiesen und die erwarteten Entsorgungskosten als AK/HK des in der Zukunft zu entsorgenden Vermögenswerts aktiviert, da sie diesem nach dem Finalprinzip im Sinne eines Mittel-Zweck-Verhältnisses zuzuordnen sind. Dem könnte auch kostenrechnerisch gefolgt werden, zumal die Zurechnung sogar dem Kausalprinzip im Sinne einer Wenn-Dann-Beziehung genügen sollte (ohne Entsorgungskosten kein betriebsbereiter Vermögenswert; ohne Herstellung des Vermögenswerts keine Entsorgungskosten). Hier liegen variable bzw. Einzelkosten gem. IDW ERS HFA 31.14 vor. Auch treten bei Aktivierung keine unerwünschten „Gewi...