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Alles Gute im neuen Jahr! Das neue Erbrecht 2010
Neuregelung ab 1. 1. 2010
Seit dem 1. 1. ist sie in Kraft: die Erbrechtsreform 2010. Zugegeben, sie bleibt hinter vielen Erwartungen zurück und wurde deshalb bereits häufig kritisiert. Vielleicht waren die Erwartungen aber auch unrealistisch hoch gesteckt. Das Erbrecht ist tief in den Wertvorstellungen der Bevölkerung, typischerweise der älteren Mitbürger, verankert. Anders als im Steuerrecht erwartet niemand jährliche Änderungen. Die Autoren zeigen auf, welche Neuregelungen im Erbrecht seit Jahresbeginn zu beachten sind, welche Auswirkungen sich in der Praxis ergeben und wo der Gesetzgeber in die verfassungsrechtlich geschützte Testierfreiheit des Erblassers bewusst nicht eingegriffen hat.
I. Die Entwicklung des Reformvorhabens
Seit dem Inkrafttreten des BGB am hat das Erbrecht nur wenige Änderungen erfahren. Insoweit erscheint der Hinweis auf die erfolgte Reform als die größte des Erbrechts seit dem Bestehen des Bürgerlichen Gesetzbuchs durchaus zutreffend. Die teilweise nicht mehr zeitgemäßen Regelungen wurden durch die Reform nicht nur sprachlich, sondern auch inhaltlich der heutigen Zeit angepasst. Die erbrechtlichen Verjährungsvorschriften ...