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NWB-EV Nr. 1 vom Seite 29

Auswirkungen des Pflichtteilsverzichts

Eine Darstellung aus zivilrechtlicher und steuerlicher Sicht

von Christoph Wenhardt, Brühl

Bei der Gestaltung der vorweggenommenen Erbfolge werden zwischen Erblasser und pflichtteilsberechtigter Person häufig Pflichtteilsverzichtsverträge vereinbart. Aber auch nach dem Tod des Erblassers kann noch auf den Pflichtteilsanspruch verzichtet werden. Der folgende Beitragstellt dar, wie sich ein Pflichtteilsverzicht zivil- wie auch steuerrechtlich auswirkt.

I. Zivilrechtliche Ausgangslage

1. Allgemeines zum Pflichtteil

Bestimmten Personen steht trotz Enterbung eine Mindestteilhabe am Nachlass in Form eines Pflichtteils zu. Hierunter fallen der Ehegatte, der eingetragene Lebenspartner, die Abkömmlinge und die Eltern (§ 2303 BGB und § 10 Abs. 6 LPartG). Der Pflichtteil beträgt dabei ½ des gesetzlichen Erbteils.

Für entferntere Abkömmlinge und die Eltern ist die Vorschrift des § 2309 BGB zu beachten. Nach dieser hat der vorgenannte Pesonenkreis keinen Pflichtteilsanspruch, wenn ein Abkömmling den Pflichtteil verlangen kann oder das ihm Hinterlassene annimmt.

Geschwister oder die Großeltern des Erblassers sind hingegen nicht pflichtteilsberechtigt.

Beispiel 1

Der Ehemann A lebt mit seiner Ehefrau C i...

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30 Tage

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