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NWB BB 1/2010 S. 3

Mit Schiedsstellen gerichtliche Auseinandersetzungen vermeiden

Geraten zwei oder mehrere Personen in einen vermeintlich nicht mehr zu lösenden Streit, sehen sie sich ggf. vor Gericht wieder. Das ist nicht nur zeitaufwändig, sondern auch teuer. Einen Ausweg bieten sog. Schiedsstellen, die sich um außergerichtliche Lösungen bemühen. Schiedsstellen gibt es für unterschiedliche Themen und Sachverhalte, wie z. B. S. 4 Banken, Versicherungen, Reisen, Telefon/Internet, Erbstreitigkeiten, Kfz.

Wenn Sie oder Ihre Mandanten eine Schiedsstelle benötigen, finden Sie beispielsweise unter www.ombudsmann.de, www.kfz-schiedsstellen.de oder www.schiedsamt.de zahlreiche für „Ihre” Sachverhalte geeignete Schiedsstellen. Wie Sie als Berater die Ombudsmann-Funktion als Nebentätigkeit nutzen können, lesen Sie im Beitrag von Schneider/Belz in NWB-B...

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