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NWB BB 1/2010 S. 3

Insolvenz: Umlage für Insolvenzgeld vervierfacht sich

Gerechnet haben zwar die meisten damit, dass die Insolvenzumlage steigen wird. Doch anstatt der vermuteten Verdreifachung der Umlage geht aus einer Verordnung des Bundesarbeitsministeriums für Arbeit und Soziales v. (BR-Drucks. 809/09) hervor, dass sie sich schon ab Anfang 2010 mehr als vervierfachen wird. Betriebe müssen dann statt 0,1 % der Bruttolöhne und -gehälter 0,41 % bezahlen. Grund ist die deutlich gestiegene Zahl der Firmenpleiten in diesem Jahr. Der Bundesrat muss noch zustimmen.

Die Bundesrat-Drucksache 809/09 können Sie sich unter www.bundesrat.de (→ Parlamentsmaterialien → Beratungsvor­gänge/Drucksachen → Suche Drucksachen-Nr.: „809/09”) kostenlos herunterladen.

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