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Einkommensteuer | § 3c EStG nicht EG-rechtswidrig
▶ Urteil: Das Abzugsverbot für mit steuerfreien ausländischen Einkünften im Zusammenhang stehenden Werbungskosten verletzt nicht die in Art. 39 EG gewährleistete Arbeitnehmerfreizügigkeit, sondern ist durch die Kohärenz des Steuersystems gerechtfertigt (EFG 2009 S. 1630).
▶ Hinweis: Die Klin. bezog als Gastprofessorin im Ausland Arbeitslohn, der von der deutschen Besteuerung ausgenommen war. Das FA versagte den Werbungskostenabzug (doppelte Haushaltsführung, Arbeitsmittel, Fortbildung, Reisekosten), soweit sie der Tätigkeit im Ausland zuzuordnen waren. Denn nach § 3c Abs. 1 EStG dürfen Ausgaben, soweit sie mit steuerfreien Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden. Die Vorschrift verstößt nicht gegen Gemeinschaftsrecht. Denn dem Verbot st...