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Einkommensteuer | kein Anspruch auf Eigenheimzulage für Ferienimmobilie in Spanien
▶ Beschluss: (1) Es bestehen keine ernstlichen Zweifel an der Versagung der Eigenheimzulage für eine in Spanien belegene Zweitwohnung eines inländischen Stpfl. (2) Ein Verstoß gegen die Arbeitnehmerfreizügigkeit (Art. 39 EG) bzw. die Niederlassungsfreiheit (Art. 43 EG) ist in den Fällen nicht erkennbar, in denen einem gem. § 1 Abs. 1 EStG unbeschränkt Stpfl. wegen des Inlandsbezugs in § 2 Satz 1 EigZulG kein Anspruch auf Eigenheimzulage für seine Ferienimmobilie im EU-Ausland zuerkannt wird (EFG 2009 S. 1729).
▶ Hinweis: Der , BStBl 2008 II S. 326 entschieden, dass die Eigenheimzulage auch für eine Wohnung zu gewähren ist, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat zu eigenen Wohnzwecken hergestellt oder angeschafft wird. In dem zugrundeliegenden Sachverhalt hatte es sich um einen eigentlich beschränkt Stpfl. gehandelt...BStBl 2008 I S. 539