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Steuerberatung | Verjährungsfrist des Anspruchs wegen verspäteter Hinweise des Beraters auf Ersatzanspruch
Hat ein Kommanditist Steuernachzahlungen infolge verringerter Verlustzuweisungen zu verzinsen, beginnt die Verjährung eines Ersatzanspruchs gegen den steuerlichen Berater wegen dessen verspäteten Hinweises auf dieses Risiko (hier noch gem. § 68 StBerG a. F.) mit dem ersten Bescheid, der die Verluste der KG im verminderten Umfang feststellt. Dies gilt auch, wenn es gelingt, durch Vorziehung von Sonderabschreibungen die Gewinnerhöhung in spätere Veranlagungszeiträume zu verschieben und dadurch den Zinsschaden zu mindern. Die Klage des Kommanditisten einer KG auf Schadensersatz, dem ein Beratungsfehler im Hinblick auf die Umsatzsteuer beim Erwerb einer Geschäftsimmobilie vorausgegangen war, blieb daher erfolglos.