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Einkommensteuer | Solidaritätszuschlag verfassungsgemäß
Das FG Münster hält den Solidaritätszuschlag für das Jahr 2007 für verfassungsgemäß. Das FG Münster teilt damit nicht die Auffassung des FG Niedersachsen, das dem BVerfG jüngst die Frage der Verfassungswidrigkeit des Solidaritätszuschlags für das Jahr 2007 vorgelegt hat ( NWB UAAAD-32851; vgl. auch Balke, NWB 50/2009 S. 3897). Es sei – so das Gericht in seiner mündlichen Urteilsbegründung – höchstrichterlich geklärt, dass eine Ergänzungsabgabe i. S. des Art. 106 Abs. 1 Nr. 6 GG nicht nur befristet erhoben werden dürfe; die Erhebung des Solidaritätszuschlags sei unter diesem Gesichtspunkt nicht zu beanstanden. Zudem könne nicht davon ausgegangen werden, dass der Bedarf für die Erhebung des Solidaritätszuschlags im Jahr 2007 gedeckt gewesen sei. Die im sog. Solidarpakt ...