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Einkommensteuer | Berechnung des ermäßigten Steuersatzes bei Anwendung des Progressionsvorbehalts
Hat der Steuerpflichtige neben außerordentlichen Einkünften i. S. von § 34 Abs. 2 EStG auch steuerfreie Einnahmen i. S. von § 32b Abs. 1 EStG bezogen, sind diese nach dem in der Weise in die Berechnung des § 34 Abs. 1 EStG einzubeziehen, dass sie in voller Höhe dem verbleibenden zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet werden (Anschluss an NWB SAAAC-72653).
Mit der Frage des Verhältnisses außerordentlicher Einkünfte zu Einkünften, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, hatte sich der Lohnsteuersenat des BFH mehrfach und ausgiebig befasst (s. nur , BStBl 2008 II S. 375 und v. - VI R 44/07 NWB SAAAC-72653). Er hat sich dabei zur integrierten Steuerberechnung bekannt und die im Schrifttum, aber auch von einigen Finanzgerichten vertretene sog. additive Metho...