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Zwischenergebniseliminierung bei rechtlich begründeten Transaktionskosten
I. Sachverhalt
T1 und T2 sind Tochterunternehmen der MU. Die MU ist konzernrechnungslegungspflichtig. Anfang 01 erwirbt T1 ein bebautes Lagergrundstück zu 1.000 T€. Für Grunderwerbsteuer, Notar und Grundbuch fallen Kosten von 50 T€ an, die als Anschaffungsnebenkosten aktiviert werden. T1 erfasst 800 T€ als Gebäude und 250 T€ als Grund und Boden. Das Gebäude wird in 01 bis 05 mit kumuliert 80 T€ (5 • 2 %) auf 720 T€ abgeschrieben.
T1 benötigt das Lager ab Ende 05 nicht mehr. Es wird daher am für den fremdüblichen Preis von 1.000 T€ an die Schwestergesellschaft T2 veräußert, die das Grundstück fortan nutzen wird. Bei diesem konzerninternen Geschäft fallen erneut für Grunderwerbsteuer etc. Transaktionskosten von 50 T€ an, die von T2 getragen und einzelbilanziell als Anschaffungskosten erfasst werden. T2 aktiviert 800 T€ als Gebäude und 250 T€ als Grund und Boden.
II. Fragestellung
Mit welchem Wert ist das Grundstück in der Konzernbilanz zu erfassen?
III. Lösungshinweise
1. Wahrung von Ansatzverboten und Bewertungsobergrenzen
Die Vermögensgegenstände, die ganz oder teilweise auf Lieferungen oder Leistungen zwischen einbezogenen Unternehme...