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NWB direkt Nr. 51 vom Seite 1375

Weitergeltung von Kollektivvereinbarungen nach Betriebsübergang

Dr. Nikolaus Kastenbauer

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB YAAAD-33223 Das entschieden, dass für ein Arbeitsverhältnis nach dem Betriebsübergang weiterhin der Sanierungstarifvertrag mit seinen vergleichsweise schlechteren Vergütungsregelungen anwendbar ist. Grund dafür ist, dass die im Zeitpunkt des Betriebsübergangs auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren tariflichen Regelungen Inhalt des Arbeitsverhältnisses mit dem Betriebserwerber werden (§ 613a Abs. 1 Satz 2 BGB). Im Zuge dieser Entscheidung wird ein Überblick geboten, worauf zu achten ist, wenn Kollektivvereinbarungen im Rahmen eines Betriebsübergangs z. B. im Rahmen von Umstrukturierungen oder aus der Insolvenz heraus eine Rolle spielen.

Anwendung bei Tarifverträgen

[i]Entweder Transformation oder individualvertragliche Weitergeltung§ 613a Abs. 1 Satz 2 BGB (Transformation der kollektivrechtlichen Normen in den Arbeitsvertrag) kommt nur zur Anwendung, wenn der Betriebserwerber wegen fehlender Tarifbindung nicht an den bisherigen Tarifvertrag gebunden ist. In diesem Fall werden kollektive Vereinbarungen in arbeitsvertragliche Regelungen transformiert und können grundsätzlich nicht vor Ablauf eines Jahres nach dem Zeitpunkt des Übergangs zum Nachteil der Arbeitnehmer geändert werden (§ 613a Abs. 1 Satz 2...

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