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NWB direkt Nr. 51 vom Seite 1372

Darlehensausfall weiterhin nachträgliche Anschaffungskosten?

Dr. Claas Fuhrmann

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB UAAAD-33220 Gewährt ein Gesellschafter „seiner” GmbH aus dem Privatvermögen ein Darlehen und fällt die Darlehensrückzahlung aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten der GmbH aus, konnte der Forderungsfall nach bisheriger Rechtsprechung zu nachträglichen Anschaffungskosten des Gesellschafters für seine Beteiligung an der GmbH führen. Entsprechendes galt für die Übernahme einer Bürgschaft durch den Gesellschafter zugunsten „seiner” GmbH. Derzeit ist nicht hinreichend sicher, ob diese Beurteilung wegen der Änderung durch das MoMiG und die Unternehmensteuerreform 2008 weiterhin gilt.

Herrschende Meinung: Berücksichtigung bei § 17 EStG

[i]Begriff der Krise durch Einjahresfrist ersetzenNach der sich im Schrifttum bisher herausgebildeten herrschenden Meinung sind die Aufwendungen – wie bisher – im Rahmen von § 17 EStG zu berücksichtigen. Nach dieser Auffassung sind in der Regel nachträgliche Anschaffungskosten dem Grunde nach gegeben. Im Hinblick auf die Höhe der nachträglichen Anschaffungskosten spricht einiges dafür, aus ertragsteuerlicher Sicht den bisherigen Begriff der Krise durch die Einjahresfrist nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO zu ersetzen.

Vereinbarung einer Krisenbestimmungsabrede auch in Zukunft empfehlenswert

[i]Inhalt der KrisenbestimmungsabredeAusgehend von vorstehender Auffassun...

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