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Darlehensausfall weiterhin nachträgliche Anschaffungskosten?
GmbH-Beteiligungen
[i]Weber-Grellet, NWB F. 3 S. 15229Gewährt ein Gesellschafter „seiner” GmbH aus dem Privatvermögen ein Darlehen und fällt die Darlehensrückzahlung aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten der GmbH aus, konnte der Forderungsfall nach bisheriger Rechtsprechung zu nachträglichen Anschaffungskosten des Gesellschafters für seine Beteiligung an der GmbH führen. Entsprechendes galt für die Übernahme einer Bürgschaft durch den Gesellschafter zugunsten „seiner” GmbH, wenn der Gesellschafter aus der Bürgschaft in Anspruch genommen wurde und die Rückgriffsforderung gegenüber der GmbH wertlos war. Die Aufwendungen konnten nach bisherigem Verständnis grds. nur dann als nachträgliche Anschaffungskosten dem Grunde nach berücksichtigt werden, wenn es sich bei dem Darlehen oder der Bürgschaft um Eigenkapitalersatz im gesellschaftsrechtlichen Sinne handelte. Waren danach nachträgliche Anschaffungskosten dem Grunde nach zu bejahen, war in einem zweiten Schritt deren Höhe zu prüfen. Hier hat die Rechtsprechung zwischen den vier Fallgruppen Darlehensgewährung in der Krise, stehen gelassenes Darlehen, krisenbestimmtes Darlehen und Finanzplandarlehen unterschieden. Diese Fallgruppen g...