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StuB 23/2009 S. 894

Körperschaftsteuer | Organschaft: Notwendiger Inhalt eines Gewinnabführungsvertrags

Schließt eine GmbH als Organgesellschaft mit einem anderen Unternehmen einen Gewinnabführungsvertrag ab, wird nach dem nrkr. NWB QAAAD-28834 (BFH-Az.: I R 68/09) die nach § 17 Satz 2 Nr. 2 KStG erforderliche Bezugnahme auf § 302 AktG durch den Abschluss des wirksamen Gewinnabführungsvertrags herbeigeführt. Einer ausdrücklichen Bezugnahme auf § 302 AktG im Gewinnabführungsvertrag bedarf es daher – entgegen der ständigen Rechtsprechung des BFH – nicht (Bezug: § 17 Satz 2 Nr. 2 KStG; § 302 Abs. 3 AktG).

Praxishinweise: (1) Die Kl. schloss im Jahr 2001 mit einer anderen GmbH einen Gewinnabführungsvertrag ab. Aufgrund eines Versehens wurde dabei die in einem Formularhandbuch vorgesehene Bezugnahme auf § 302 Abs. 3 AktG in die notarielle Urkunde nicht übernommen. Dementsprechend fehlte in dem Gewinnabführungsvertrag der Hinweis...

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