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FG Köln Urteil v. - 13 K 4779/04 EFG 2009 S. 1969 Nr. 23

Gesetze: KStG 2001 § 17, AktG § 302 Abs 3, KStG 2001 § 14

Körperschaften:

Wirksame nachträgliche Klarstellung der Verlustübernahmeregelung in einem Gewinnabführungsvertrag

Leitsatz

Die für eine körperschaftsteuerliche Organschaft notwendige Verlustübernahme- und Verlustausgleichsverzichtsregelung i.S. von § 302 Abs. 3 S. 1 AktG kann bei Abschluss aller übrigen wesentlichen Vertragsbestandteile eines Gewinnabführungsvertrags auch in einem folgenden Jahr klarstellend und rückwirkend nachgeholt werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DB 2009 S. 2016 Nr. 38
EFG 2009 S. 1969 Nr. 23
KÖSDI 2010 S. 16835 Nr. 2
NWB-Eilnachricht Nr. 41/2009 S. 3163
StuB-Bilanzreport Nr. 23/2009 S. 894
QAAAD-28834

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FG Köln, Urteil v. 13.05.2009 - 13 K 4779/04

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