Wirksame nachträgliche Klarstellung der Verlustübernahmeregelung in einem Gewinnabführungsvertrag
Leitsatz
Die für eine körperschaftsteuerliche Organschaft notwendige Verlustübernahme- und Verlustausgleichsverzichtsregelung i.S.
von § 302 Abs. 3 S. 1 AktG kann bei Abschluss aller übrigen wesentlichen Vertragsbestandteile eines Gewinnabführungsvertrags
auch in einem folgenden Jahr klarstellend und rückwirkend nachgeholt werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DB 2009 S. 2016 Nr. 38 EFG 2009 S. 1969 Nr. 23 KÖSDI 2010 S. 16835 Nr. 2 NWB-Eilnachricht Nr. 41/2009 S. 3163 StuB-Bilanzreport Nr. 23/2009 S. 894 QAAAD-28834
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