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Freiwillige Unfallversicherungen im Lohnsteuerrecht
Das BMF hat ein Schreiben zur lohnsteuerlichen Behandlung von Unfallversicherungen veröffentlicht. Damit reagiert das BMF insbesondere auf die aktuelle Rechtsprechung des BFH zur freiwilligen Unfallversicherung durch einen Arbeitgeber, bei der die Rechte aus dem Versicherungsvertrag ausschließlich durch den Arbeitgeber ausgeübt werden können .
Das BMF folgt dem BFH, wonach die Beitragszahlung [i]Beitrag als Arbeitslohn im Versicherungsfallzunächst nicht als Arbeitslohn anzusehen ist und dem Arbeitnehmer erst mit Eintritt des Versicherungsfalls (Unfalls) Arbeitslohn zufließt. Der Zufluss ist allerdings begrenzt auf die Höhe der bis zu diesem Zeitpunkt entrichteten Versicherungsbeiträge.
Im Weiteren beschäftigt sich das BMF mit der Ermittlung der Beiträge: Danach sind alle seit Begründung des Dienstverhältnisses...