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Mietrecht | Bereicherung des Ersteigerers durch Investitionen des Mieters bei vorzeitiger Beendigung des Mietvertrags
Bei einem Vermieterwechsel infolge der Zwangsversteigerung des Mietobjekts ist der neue Vermieter, der die Mietsache vorzeitig zurückerhält, Bereicherungsschuldner, wenn der Mieter vor der Übernahme – entsprechend der Vereinbarung mit dem früheren Vermieter – Investitionen getätigt hat. Einem Bereicherungsanspruch ist der neue Eigentümer aber nur dann ausgesetzt, wenn er die Mietsache vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit zurückerhält und sie auch zu einem höheren Mietzins als bisher weitervermieten kann. Im Streitfall hatte der Beklagte Gewerberäume für 15 Jahre mit anschließender Verlängerungsoption gemietet. Die zwangsvollstreckende Bank hatte das Mietverhältnis nach dem Zuschlag zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt (dies war hier möglich wegen Nichteinhaltung der Schriftform des § 550 BGB im ...