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NWB Nr. 44 vom Seite 3390

Ort der sonstigen Leistung nach §§ 3a, 3b und 3e UStG ab 1. 1. 2010

Ferdinand Huschens

[i] Ausführlicher Beitrag s. Seite 3408Durch das JStG 2009 sind die §§ 3a, 3b und 3e UStG mit Wirkung vom neu gefasst bzw. § 1 UStDV aufgehoben worden. Das NWB YAAAD-28010 erläutert umfassend die Neuregelungen zum Ort sonstiger Leistungen.

[i]Monfort, Praxisleitfaden zum MwSt-Paket 2010, NWB 44/2009 S. 3446Der Schwerpunkt der neuen Aussagen liegt in den Rn. 1 bis 23 zu den neuen Grundregeln gem. § 3a Abs. 1 und 2 UStG. Bei einer Reihe von Umsätzen, z. B. bei Güterbeförderungs- und Vermittlungsleistungen, hat die Bestimmung des Leistungsorts nach dem Empfängerprinzip erheblich an Bedeutung gewonnen.

Die Regelungen im Einzelnen

  • [i]Leistungen an NichtunternehmerRn. 1 bis 6 befassen sich mit der Ortsbestimmung für sonstige Leistungen an Nichtunternehmer (Leistungsempfänger, die nicht Unternehmer sind, oder Unternehmer, die die Leistung nicht für ihr Unternehmen beziehen, oder nicht unternehmerisch tätige juristische Personen, denen keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erteilt worden ist). In diesen Fällen wird die Leistung am Sitzort oder der Betriebsstätte des leistenden Unternehmers erbracht.

  • [i]Leistungen an UnternehmerRn. 7 bis 23 befassen sich mit der Ortsbestimmung für sonstige Leistungen an Unternehmer und diesen gleichgestellte juristische Per...

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