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Das Mehrwertsteuerpaket ab 1. 1. 2010
Was ist zu tun?
[i]Huschens, NWB 44/2009 S. 3408Am wird das sog. Mehrwertsteuerpaket, die wichtigste Änderung des Umsatzsteuerrechts seit der Binnenmarktrichtlinie von 1991, in Kraft treten. [i]BMF, Schreiben v. 4. 9. 2009 - IV B 9 - S 7117/08/10001 NWB YAAAD-28010Dieses enthält wesentliche Änderungen des UStG zum Ort der Dienstleistung sowie zu verfahrensrechtlichen Pflichten und verursacht in der Praxis für die meisten Unternehmer insbesondere im Rechnungswesen einen erheblichen Anpassungsbedarf. Bis zum müssen die Unternehmer alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen haben. Der folgende Leitfaden gibt einen Überblick über die Vorgehensweise bei der praktischen Umsetzung des Mehrwertsteuerpakets.
I. Anträge auf Vorsteuervergütung
Anträge auf Vorsteuervergütung werden künftig in dem Mitgliedstaat gestellt, in dem das erstattungsberechtigte Unternehmen ansässig ist – und zwar ausschließlich in elektronischer Form. In Deutschland ist das Bundeszentralamt für Steuern (www.bzst.bund.de) zuständig. Es prüft Anträge dahingehend, ob das Unternehmen vorsteuerabzugsberechtigt ist, und leitet sie innerhalb einer 15-tägigen Frist an die Steuerbehörden im jeweiligen Mitgliedstaat weiter. Das Unternehmen mus...