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Fall Klaus Teig
Aufgabe zur optionalen Schedulenbesteuerung der Kapitaleinkünfte: die Abgeltungsteuer im System der Einkommensbesteuerung
Die Aufgabe besteht aus drei Teilaufgaben, die es nacheinander zu lösen gilt. Im ersten Teil (Tz. a) geht es um die steueroptimale Erfassung privater Kapitaleinkünfte bei der Ermittlung der persönlichen Einkommensteuerschuld. Darauf aufbauend sind im zweiten Teil (Tz. b) die Kenntnisse der Unternehmensbesteuerung wiederzugeben, um eine Abschätzung über steuerliche Folgen der Zuordnung der Kapitaleinkünfte zum Betriebsvermögen einer Personenunternehmung abzugeben. Im letzten Teil (Tz. c) geht es darum, eine Ausnahmeregelung im Bereich der Abgeltungsteuer zu erkennen und die möglichen Steuerfolgen einzuschätzen. Es gilt durchgehend der Rechtsstand zum . Dabei werden auch die erfolgten Änderungen des Einkommensteuertarifs durch das Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland vom (BGBl I S. 416) berücksichtigt. Die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag werden der Einfachheit halber vernachlässigt.
Sachverhalt
In der letzten Zeit hat sich in Deutschland steuerlich einiges getan. Herr Klaus Teig aus Fürstenwalde (Spree) ließ sich auch etwas durch einige Medienberichte verunsichern. Er kann insbesondere mit dem Begriff Abgeltun...