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Bewertung eines Rückdeckungsanspruchs bei Pensionsrückstellung
Ein Rückdeckungsanspruch aus einer Kapitallebensversicherung, die eine Pensionsverpflichtung absichert, gehört nach Ansicht des BFH zum Umlaufvermögen und ist daher mit den Anschaffungskosten zu bewerten . Die Anschaffungskosten ergeben sich aus den Sparanteilen der Versicherungsprämien und sind um die vertraglich garantierte rechnungsmäßige Verzinsung zu erhöhen. Maßgeblich hierfür ist der Rechnungszinssatz, den der Versicherer für die Berechnung seiner Deckungsrückstellung für die Lebensversicherung verwendet hat. Damit entspricht der Rückdeckungsanspruch der vom Versicherer zu bildenden Deckungsrückstellung .
Nach dem gelten diese Bewertungsgrundsätze auch bei einem Rückdeckungsanspruch aus einer Kapitallebensversicherung, die m...