Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Sozialversicherungsrecht | Übernahme von Studiengebühren durch den Arbeitgeber sozialversicherungsfrei
Unter engen Voraussetzungen ist die Übernahme von Studiengebühren für Mitarbeiter im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses nicht nur steuer-, sondern auch sozialversicherungsfrei. Sozialversicherungsrechtlich sind Studiengebühren nach neuer Auffassung der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger nicht mehr dem Arbeitsentgelt hinzuzurechnen, sofern sie auch steuerlich keinen Arbeitslohn darstellen. Grundlage hierfür ist die Ergänzung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 15 SvEV). Die Änderung ist am in Kraft getreten (BGBl 2009 I S. 1939, Art. 9i des Gesetzes zur Änderung des SGB IV, zur Errichtung einer Versorgungsausgleichskasse und anderer Gesetze v. ).
Das überwiegende eigenbetriebliche Interesse des Arbeitgebers muss dokumentiert sein durch eine Rückzahlungsverpflichtung [i]NWB F. 26 S. 4883des Studierenden, wenn er das aus...