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Finanzgerichtsordnung | Unzulässige Klageänderung im Revisionsverfahren; Einspruch gegen Sammelbescheid
Das nachträglich zur Veröffentlichung bestimmte lässt sich wie folgt zusammenfassen: Beantragt der Kläger im Klageverfahren, einen Vorläufigkeitsvermerk zu erweitern, und beantragt er im Revisionsverfahren, die Einkommensteuer herabzusetzen, liegt eine unzulässige Klageänderung i. S. der §§ 67, 123 FGO vor. Die Reichweite eines Einspruchs gegen einen (mehrere Festsetzungen umfassenden) Sammelbescheid richtet sich nach der Beschwer, die sich aus der Begründung des Einspruchs ergibt (Anschluss an , BStBl 2009 II S. 116).
Klageänderungen im Revisionsverfahren sind unzulässig; denn das Revisionsgericht hat grds. nur die Aufgabe der Prüfung der Entscheidung des Instanzgerichts, kann also nicht originär über (neue) Klagebegehren entscheiden. Die Erw...