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Doppelbesteuerung | keine Berücksichtigung der Nichtrückkehrtage gem. Art. 15a Abs. 2 Satz 2 DBA Schweiz bei Dienstreisen im Ansässigkeitsstaat ohne Rückkehr zum Wohnort im Ansässigkeitsstaat
▶ Urteil: Unternimmt ein in Deutschland ansässiger Stpfl., der bei einer in der Schweiz ansässigen AG (leitend) angestellt ist und seinen Arbeitsort in der Schweiz in den Streitjahren an 145 bis 152 Tagen im Jahr mit täglicher Rückkehr nach Deutschland aufsucht, daneben – neben weiteren Dienstreisen in Drittstaaten – jährlich unter 60 Tagen im Jahr Dienstreisen in Deutschland, ohne zuvor seinen Arbeitsort in der Schweiz aufzusuchen, sind diese Dienstreisen in Deutschland, obschon er an diesen Tagen nicht zu seinem Wohnort in Deutschland zurückkehrt, nicht bei der Berechnung der Nichtrückkehrtage i. S. des Art. 15a Abs. 2 Satz 2 DBA Schweiz zu berücksichtigen (EFG 2009 S. 1362).
▶ Hinweis: Das FG hat in diesem und zwei weiteren Verfahren (Urteil v. 28.8.2008 - 3 K 119/07, Rev. unter BFH-Az.: I R 86/08; Urteil v. 28.8.2008 - 3 K 122/07, Rev. u...