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BFH 25.06.2009 IX R 42/08, StuB 19/2009 S. 741

Ermittlung des Auflösungsverlustes bei nicht unternehmerischer wesentlicher Beteiligung

(1) Gewährt ein nicht unternehmerisch beteiligter Aktionär der AG ein Darlehen, so führt dies nicht zu nachträglichen Anschaffungskosten seiner Beteiligung (Anschluss an , BStBl II S. 706 = Kurzinfo StuB 2008 S. 567). (2) Der Abzug von Erwerbsaufwand (z. B. Betriebsvermögensminderungen, Anschaffungskosten oder Veräußerungskosten) im Zusammenhang mit § 17 Abs. 1 und Abs. 4 EStG ist jedenfalls dann nicht nach § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG begrenzt, wenn der Stpfl. keinerlei durch seine Beteiligung vermittelte Einnahmen erzielt hat (Bezug: § 3 Nr. 40, § 3c Abs. 2 Satz 1, § 17, § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG).

Praxishinweise: (1) Die Gewährung von Finanzierungshilfen durch einen Gesellschafter führt nach der Rechtsprechung des BFH erst dann zu nachträglichen Anschaffungskosten (= Eigenkapitale...

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