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Ermittlung des Auflösungsverlustes bei nicht unternehmerischer wesentlicher Beteiligung
(1) Gewährt ein nicht unternehmerisch beteiligter Aktionär der AG ein Darlehen, so führt dies nicht zu nachträglichen Anschaffungskosten seiner Beteiligung (Anschluss an , BStBl II S. 706 = Kurzinfo StuB 2008 S. 567). (2) Der Abzug von Erwerbsaufwand (z. B. Betriebsvermögensminderungen, Anschaffungskosten oder Veräußerungskosten) im Zusammenhang mit § 17 Abs. 1 und Abs. 4 EStG ist jedenfalls dann nicht nach § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG begrenzt, wenn der Stpfl. keinerlei durch seine Beteiligung vermittelte Einnahmen erzielt hat (Bezug: § 3 Nr. 40, § 3c Abs. 2 Satz 1, § 17, § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG).
Praxishinweise: (1) Die Gewährung von Finanzierungshilfen durch einen Gesellschafter führt nach der Rechtsprechung des BFH erst dann zu nachträglichen Anschaffungskosten (= Eigenkapitale...