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Keine Einbeziehung von Sonderabschreibungen in eine befristete Totalüberschussprognose
Geltend gemachte Sonderabschreibungen nach den §§ 1, 3 und 4 FördG sind nicht in eine befristete Totalüberschussprognose (hier: zehn Jahre) einzubeziehen, wenn die nachträglichen Herstellungskosten innerhalb der voraussichtlichen Dauer der Vermietungstätigkeit gem. § 4 Abs. 3 FördG vollständig abgeschrieben werden (Anschluss an und Abgrenzung zum , BStBl 2003 II S. 695; Bezug: § 7a Abs. 9, § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG; § 1, § 3, § 4 FördG).
Praxishinweise: Die Einbeziehung der Sonderabschreibungen bei einer befristeten Vermietung würde dazu führen, dass der gesetzliche Zweck und die Art der Förderung verfehlt würden. Wegen der im befristeten Zeitraum erfolgenden Vollabschreibung wäre eine Einkünfteerzielungsabsicht regelmäßig zu verneinen und der mit den Sonderabschreibungen verfolgte Zweck (Anreiz zu Investiti...