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BFH 29.04.2009 IX R 33/08, StuB 19/2009 S. 740

Abschreibung von nach Betriebsaufgabe verpachteten Milchlieferungsrechten

(1) Durch die MGV zugeteilte und vom Grund und Boden abgespaltene Milchlieferrechte sind abnutzbare immaterielle Wirtschaftsgüter. (2) Werden solche Milchlieferrechte nach einer Betriebsaufgabe verpachtet, bemisst sich die AfA nach dem Entnahmewert. Eine Abschreibung auf zehn Jahre ist revisionsrechtlich nicht zu beanstanden (Bezug: § 7 Abs. 1 Satz 1, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7, § 16 Abs. 1 und 3, § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, § 55 Abs. 2 bis 4, 6 EStG).

Praxishinweise: Das Recht zur Milchgewinnung und deren Vermarktung nach der Milch-Garantiemengen-Verordnung stellt ein selbständiges Recht dar. Ein solches immaterielles Wirtschaftsgut ist auch abnutzbar, da seine Nutzbarkeit zeitlich begrenzt ist. Das Recht ist zwar von unbestimmter, aber begrenzter Dauer, da Gewissheit über ihr Ende, nicht abe...

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