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Ansparrücklage nach § 7g EStG: Unzulässige Rücklagenbildung bei Umwandlung des Betriebs
(1) Die Bildung einer Ansparrücklage nach § 7g Abs. 3 EStG ist gem. nrkr. , G NWB JAAAD-19679 (BFH-Az.: X R 21/09) unzulässig, wenn die geplante Investition im Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses und dessen Einreichung beim FA wegen zwischenzeitlicher Veräußerung oder Aufgabe des Betriebs nicht mehr realisiert werden kann. Als Veräußerung in diesem Sinne gilt auch die Einbringung eines Betriebs in eine GmbH nach § 20 UmwStG. (2) Der im Zuge der Buchwerteinbringung nach § 20 UmwStG erfolgende Eintritt der aufnehmenden GmbH in die Rechtsstellung des einbringendes Einzelunternehmers gilt in Bezug auf die Rücklage nach § 7g EStG nur, wenn diese zuvor wirksam gebildet worden ist (Bezug: § 7g EStG, § 24 UmwStG).
Praxishinweise: (1) Der Kläger (Kl.) brachte sein als Einzelunternehmen...