Unzulässige Rücklagenbildung bei Umwandlung des Betriebs
Leitsatz
1) Die Bildung einer Ansparrücklage nach § 7g Abs. 3 EStG ist unzulässig, wenn die geplante Investition im Zeitpunkt der Erstellung
des Jahresabschlusses und dessen Einreichung beim Finanzamt wegen zwischenzeitlicher Veräußerung oder Aufgabe des Betriebs
nicht mehr realisiert werden kann. Als Veräußerung in diesem Sinne gilt auch die Einbringung eines Betriebs in eine GmbH nach
§ 20 UmwStG.
2) Der im Zuge der Buchwerteinbringung nach § 20 UmwStG erfolgende Eintritt der aufnehmenden GmbH in die Rechtsstellung des
einbringendes Einzelunternehmers gilt in Bezug auf die Rücklage nach § 7g EStG nur, wenn diese zuvor wirksam gebildet worden
ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2009 S. 1005 Nr. 13 JAAAD-19679
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FG Münster, Urteil v. 25.02.2009 - 7 K 5021/07 E, G
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