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Lohnsteuer | Anerkennung der Verpflegungspauschalen nur bei auswärtiger Fahrtätigkeit
Nach dem stellt der Einsatz eines Arbeitnehmers auf einem Fahrzeug auf dem Betriebsgelände bzw. unter Tage im Bergwerk des Arbeitgebers keine „Fahrtätigkeit” (Auswärtstätigkeit) i. S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 3 EStG dar. – Im Streitfall arbeitet der Kläger als Großgerätefahrer unter Tage in einem Kaliwerk. Als Fahrer eines sog. Selbstlade-Transportfahrzeugs befördert er bereits abgebrochenes Material innerhalb der Grube. Das Kaliwerk hat insgesamt eine unterirdische Ausdehnung von 6 km x 16 km. Von vier bestehenden Zugängen wird derzeit nur ein Schacht genutzt. Der Grubenbetrieb ist in drei Abbaubereiche (Großreviere) aufgeteilt, die ihrerseits wiederum in Gewinnungsreviere untergliedert sind. Gearbeitet wird in drei Schichten täglich. Die Großreviere haben zwar Stammbelegschaften; entsprec...