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Langfristiger Kundeneinsatz führt nicht zu Arbeitsstätte
Es handelt sich nicht um eine regelmäßige Arbeitsstätte i. S. von § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG, wenn der Arbeitnehmer beim Kunden seines Arbeitgebers tätig wird. Dies gilt selbst dann, wenn es sich bei dem Arbeitnehmer um den Geschäftsführer seiner Arbeitgeberin (GmbH) handelt und der Einsatz beim Kunden für längere Zeit erfolgt.
Folge: Der Arbeitnehmer kann die tatsächlichen Fahrtkosten zum Kunden als Werbungskosten geltend machen und ist nicht auf die Entfernungspauschale von 0,30 € pro Entfernungskilometer beschränkt. Der BFH bestätigt mit seinem Urteil seine jüngere Rechtsprechung , wonach nur eine betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers eine regelmäßige Arbeitsstätte sein kann – nicht aber eine betriebliche [i]Arbeitnehmer unterliegt unverändert WeisungsrechtEinrichtung eines Kunden. Der Arbeitnehmer unterliegt unverändert dem Wei...