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Kapitalanlagerecht | Anrechnung von Steuervorteilen auf die Schadensersatzhöhe
Die Herabsetzung seines Vorteils durch einen späteren Schaden in Form künftiger steuerlicher Nachteile muss grundsätzlich der so Geschädigte beweisen. Im Streitfall klagte ein Anleger zunächst mit Erfolg auf Schadensersatz wegen Verschuldens bei Vertragsschluss (§ 249 Abs. 1 BGB) gegen den Emittenten eines geschlossenen Immobilienfonds. Dessen Verkaufsprospekt war nach Ansicht des Gerichts unrichtig. Die Kommanditbeteiligung des Klägers an dem geschlossenen Fonds wurde Zug um Zug gegen Erstattung des Anteilspreises rückabgewickelt. Allerdings zog das Gericht die zunächst durch die Beteiligung über Jahre erzielten einkommensteuerlichen Vorteile des Anlegers vom Schaden ab. Zwar kann die hier als Betriebseinnahme steuerbare Schadensersatzleistung einen Teil der Vorteile kompensieren. Doch konnte der Anleger...