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Gesellschafterwechsel – Vermeidung ungewollten Verlustuntergangs
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB FAAAD-27857 Die Regelung des § 8c KStG schafft durch das neue Konzept des Gesetzgebers zum Untergang bestehender Verlustvorträge bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung durch schädliche Beteiligungsveräußerungen die Notwendigkeit, durch Satzungsregelungen auf diese Gefahr zu reagieren.
Gestaltungsalternativen Vinkulierung versus Schadensersatz
[i]Vinkulierung der Anteile oder Sanktion durch Schadensersatz Da der Untergang von Verlustvorträgen an den Umfang des Wechsels im Gesellschafterbestand geknüpft ist, bestehen zwei vertragliche Regelungsmöglichkeiten. Zum einen kann durch Vinkulierung der Anteile deren Fungibilität zielgerichtet erschwert werden; zum anderen kann die nach Maßgabe des § 8c KStG schädliche Übertragung von Anteilen im Hinblick auf die Schwellenwerte bis 25 % (quotaler Untergang) und 50 % (vollständiger Untergang) durch einen Schadensersatzanspruch sanktioniert werden.
[i]Schadensersatzklausel bessere WahlDie Vinkulierungsklausel stellt keinen sicheren Schutz dar, da § 8c KStG auch der Anteilsabtretung gleichgesetzte Vorgänge – z. B. die Bestellung eines Treuhandverhältnisses oder einer Unterbeteiligung sowie mittelbare Gesellschafterwechsel bei mehrstöckigen Beteiligungen – erfasst. Vorzugswürdig ist daher eine Klausel, die Gesellschafter, die eine schä...