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Ausgleichsklauseln bei Gesellschafterwechsel
Vermeidung ungewollten Verlustuntergangs
[i]Dörr, NWB F. 4 S. 5181 und S. 5339Der Beitrag behandelt steuerliche Auswirkungen von Gesellschafterwechseln bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung im Hinblick auf § 8c KStG (Verlustvortrag) und § 4h EStG (Zinsschranke). Beleuchtet werden die Ebene der Gesellschaft und die der (Mit-)Gesellschafter einschließlich konkreter Formulierungshilfen für Steuerklauseln in GmbH-Satzungen zur Vermeidung des ungewollten Untergangs von Verlustvorträgen.
I. Problemaufriss – § 8c KStG und § 4h EStG als Gestaltungshindernisse
[i]Kurzbeitrag zur Unternehmensteuerreform 2008 mit weiterführenden Hinweisen NWB BAAAC-51473Der Gesetzgeber hat im Rahmen des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 v. (BGBl 2007 I S. 1912) die Vorschriften über den Verlustabzug bei Kapitalgesellschaften im Fall der Veräußerung von Geschäftsanteilen in § 8c KStG neu geregelt. Durch das MoRaKG v. (BGBl 2008 I S. 1672) wurden Ausnahmen zugunsten von Wagniskapitalgesellschaften in § 8c Abs. 2 KStG eingefügt. Die bis dahin geltende Regelung des § 8 Abs. 4 KStG wurde aufgehoben. Die neuen Regelungen zur Beschränkung des Verlustabzugs bei Kapitalgesellschaften gehen über den Bereich der Körperschaftsteuer hinaus, denn über § 10a Satz 10 GewStG gilt die Norm auch für die Gewerbesteuer. Des Weiteren findet die Norm des § 8c KStG gem. § 8a Abs. 1 Satz 3 KStG entsprechende Anwendung auf den Zinsvortrag im Rahmen der Vorschriften über die Zinsschranke (§ 4h EStG). Da im Rahmen de...BGBl 2009 I S. 1959