NWB Kommentar Bilanzierung
1. Aufl. 2009
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§ 308 Einheitliche Bewertung
Fünfter Titel: Bewertungsvorschriften
Ausgewählte Literatur
Reintges, Die einheitliche Bewertung im Konzernabschluss, WPg 1987 S. 282 ff.
Schulz, Der Stetigkeitsgrundsatz im Konzernabschluss, WPg 1990 S. 357 ff.
Stobbe, Die konzerneinheitliche Bewertung, DB 1986 S. 1833 ff.
I. Regelungsinhalt
1Vermögensgegenstände und Schulden sind gem. Abs. 1 im Konzernabschluss
einheitlich (→ Rz. 10),
nach dem für den Jahresabschluss des Mutterunternehmens maßgeblichen Recht (→ Rz. 3),
jedoch ohne Bindung an die tatsächliche (Wahl-)Rechtsübung im Jahresabschluss des Mutterunternehmens (→ Rz. 5)
zu bewerten.
Abweichungen vom Jahresabschluss des Mutterunternehmens sind aber im Anhang anzugeben und zu begründen (→ Rz. 7).
2Ausnahmen vom Grundsatz der einheitlichen Bewertung werden in Abs. 2 geregelt. Sind im Einzelabschluss eines einbezogenen Unternehmens Vermögensgegenstände und Schulden abweichend von den konzerneinheitlichen Methoden bewertet worden, so darf diese Bewertung beibehalten werden, wenn
die Auswirkung unwesentlich (→ Rz. 16),
eine Vereinheitlichung nicht praktikabel (→ Rz. 18) oder
die einzelbilanzielle Bewertung Folge bank- und versicherungspezifischer Vorschriften (→ Rz. 15)
ist.