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Arbeitsrecht | Keine Aufklärungspflicht des Arbeitgebers wegen etwaiger Doppelbesteuerung bei Auslandsentsendung
Der Arbeitgeber muss einen Arbeitnehmer, mit dem er einen Arbeitsvertrag schließt, der den Einsatz des Arbeitnehmers im Ausland vorsieht, bei Vertragsabschluss nicht von sich aus darauf hinweisen, dass ab einer bestimmten Aufenthaltsdauer in einem anderen Staat eine Verpflichtung zur Abführung von Einkommens-/Lohnsteuer entstehen kann – mit der Gefahr einer Doppelbesteuerung und Steuerstrafe. Vor einer solchen Aufklärungspflicht müssen besondere Umstände bzw. atypische Risiken hinzutreten, die eine Aufklärung redlicherweise erwarten lassen. Selbst dann sind das erkennbare Informationsbedürfnis des Arbeitnehmers einerseits und die Beratungsmöglichkeiten des Arbeitgebers andererseits gegeneinander abzuwägen. Daher blieb die Klage eines Reisetechnikers mit Prüfaufgaben im In- und Ausland auf ...