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Insolvenzrecht | Anfechtbarkeit der nachträglichen Besicherung einer fremden Schuld
Das Stehenlassen einer ungekündigten, aber kündbaren Darlehensforderung stellt auch im Anwendungsbereich der Schenkungsanfechtung keine zur Entgeltlichkeit führende Leistung dar; also kann die nachträgliche Besicherung einer fremden Schuld vom Insolvenzverwalter nach § 134 Abs. 1 InsO angefochten werden. Im Streitfall hatte der Verwalter die Verpfändung des derzeitigen und künftigen Guthabens der Schuldnerin auf deren Geschäftskonto an die beklagte Bank angefochten und die Auszahlung des verpfändeten Betrags verlangt. Für die Beurteilung der Unentgeltlichkeit ist allein maßgeblich, ob der Empfänger bei Vollendung des Rechtserwerbs eine werthaltige Gegenleistung erbracht hat. Nach der neuen Rechtsprechung zu § 142 InsO enthält das Stehenlassen einer Darlehensforderung keine ausgleichende Gegenleistung, weil dem Schul...